
Zwei Ferngasleitungen der Firma Open Grid Europe GmbH laufen im
Erdreich über das Grundstück

Schutzstreifen für Ferngasleitungen:
Im Schutzstreifen genehmigungspflichtig sind:
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B5. Bauen von Straßen, Wegen, Parkplätzen, Sport- und Tennisplätzen.
Grundsätzlich nicht zulässig im Schutzstreifen sind:
C1. Oberflächenbefestigung in Beton.
C2. Erdarbeiten mit Maschinen unter einem Mindestabstand von 1 m neben und 0,5m über der Leitung.
C3. Errichten von Gebäuden, Überdachungen und sonstigen baulichen Anlagen.
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Es ist festzustellen, dass Teile vom Feld nicht bebaut werden können!!!
Der Schulkomplex muss aufgeteilt werden, so dass unnötige Kosten entstehen. Ferner kann ein Verkehrsanschluss nur an unübersichtlichen Stellen stattfinden. Verkehrsunfälle sind praktisch vorprogrammiert!
Ferner liegt dort weder eine Frischwasserleitung noch eine Abwasserleitung.
Alles müsste neu angelegt werden. Auch hierfür werden unnötige Kosten fällig.
